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Zugriff auf Gehaltsabrechnungen nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen

So greifen Sie auf Gehaltsabrechnungen Ihres vorherigen Arbeitgebers zu.

Verfasst von Oliver Cook

Wenn Sie ein Unternehmen verlassen, das Sage HR verwendet, wird Ihr Mitarbeiterprofil im System als „gekündigt“ gekennzeichnet.

Standardmäßig können Sie sich nach der Kündigung nicht mehr bei dem Unternehmen anmelden. Daher empfehlen wir Ihnen, alle benötigten Dokumente – z. B. Gehaltsabrechnungen – vor Ihrem Ausscheiden herunterzuladen.

Ausnahme: Integration mit Sage Payroll

Wenn Ihr ehemaliger Arbeitgeber Sage HR in Verbindung mit einer Sage-Lohnabrechnungssoftware nutzt, kann er festlegen, dass gekündigte Mitarbeiter ihre Gehaltsabrechnungen noch für einen bestimmten Zeitraum abrufen können:

  • 7 Tage

  • 30 Tage

  • 1 Jahr



Kein Zugriff mehr möglich?

Wenn Sie sich nicht mehr anmelden können, kann das folgende Gründe haben:

  • Ihr ehemaliger Arbeitgeber hat diese Funktion nicht aktiviert

  • Der eingestellte Zeitraum für den Zugriff ist abgelaufen

  • Ihr Profil wurde vollständig gelöscht



Wie erhalte ich meine Gehaltsabrechnungen?

Wenn Sie keinen Zugriff mehr auf Sage HR haben und Ihre Gehaltsabrechnungen benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren ehemaligen Arbeitgeber.

Die Gehaltsabrechnungen sollten weiterhin in dessen Lohnabrechnungssoftware verfügbar sein und können Ihnen per E-Mail oder als Ausdruck zur Verfügung gestellt werden.

📎 HINWEIS: Nur Ihr Arbeitgeber kann Ihnen Ihre Gehaltsabrechnungen bereitstellen – nicht Sage.

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